Zusammenarbeit mit den Eltern

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Während der Betreuungszeit gilt die Betreuungsvereinbarung, die wir lange vor Beginn der Eingewöhnung abschließen. Beide Parteien verpflichten sich darin, zum Wohl des Kindes miteinander zu kooperieren. Darüber hinaus pflege ich mit den Eltern einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Ich wünsche mir ein vertrauensvolles und partnerschaftliches Miteinander.

Bei Bedarf können ausführlichere Gespräche geführt werden. Diese finden außerhalb der Betreuungszeit statt, in Abwesenheit der Kinder und natürlich nach vorheriger Terminabsprache.

Ansonsten finden je nach Notwendigkeit die tgl. sog. Tür- und Angelgespräche statt. In besonderen Fällen oder Ausnahmesituationen kann das Bringen und Abholen auch ohne den üblichen Austausch gestaltet und Gespräche telefonisch vereinbart werden.