Kostenübernahme durch das Jugendamt

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Sie können für die Betreuung Ihres Kindes einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt der Stadt Paderborn stellen, sofern Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Ihre Elternzeit um ist und Ihr Kind ein Jahr alt ist, haben Sie einen Rechtsanspruch auf mind. 35 Wochenstunden Betreuung in einer Kindertagesstätte oder aber auch in einer Kindertagespflegestelle, also bei einer Tagesmutter. Seit August 2020 spielt es für die Inanspruchnahme einer Betreuung keine Rolle mehr, ob Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen oder nicht.

Insofern stellt diese gesetzliche Erneuerung eine große Chance für jedes Kind dar und darf entsprechend genutzt werden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des städtischen Jugendamtes Paderborn.