Aufnahme-voraussetzungen

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Wenn Sie im spielmobil einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eltern müssen volljährig sein
  • Die Betreuungsvereinbarung ist vom ersten Tag der Eingewöhnung bis zum letzten Betreuungstag Gegenstand der Betreuung und muss von beiden Parteien eingehalten und respektiert werden.
  • Die Planung und Durchführung aller Betreuungsinhalte, sowie die Gestaltung der Eingewöhnung liegt im Verantwortungsbereich der Tagesmutter.
  • Die Betreuung der Kinder ist ein schützenswerter Rahmen und muss von dauerhaft massiv belastenden Einflüssen bewahrt werden. Alle beteiligten Erwachsenen verständigen sich daher zum Wohl der Kinder und zum Wohl aller auf Grundwerte, wie den gegenseitigen Respekt und die Achtung des Einzelnen. Keiner darf aus Gründen seiner Hautfarbe, seiner Religion oder aufgrund seiner sozialen Herkunft ausgegrenzt oder beleidigt werden.
  • Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und auf körperliche Unversehrtheit.
  • Bei Missachtung dieser Grundwerte hat die Tagesmutter das Recht, Eltern zu einem Gespräch einzuladen, wenn dies aus ihrer Sicht notwendig wird. Sie ist ebenso berechtigt, bei Bedarf die Fachberatung des Jugendamtes hinzuzuziehen.
  • Wenn trotz aller Bemühungen der Tagesmutter die Betreuung eines Kindes absehbar unzumutbar wird, hat die Tagesmutter das Recht und die Pflicht, die Betreuungsvereinbarung unter Angabe vorliegender Gründe zum Schutz der Kinder, zum Schutz der anderen beteiligten Eltern und zum eigenen Schutz fristlos zu kündigen.